AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen ES Visual GmbH
- 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der ES Visual GmbH (nachfolgend ES Visual) für Bestellungen von Kunden gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen ihrer Kunden erkennt ES Visual nicht an, es sei denn, ES Visual hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn ES Visual in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen ihrer Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführt.
- Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit den Kunden von ES Visual.
- Die Auftragsbestätigung von ES Visual einschließlich dieser AGB gibt sämtlichen Inhalt der Vereinbarung von ES Visual und dem Kunden zur Durchführung der Bestellung des Kunden wieder.
- 2 Angebot, Angebotsunterlagen
- Angebote von ES Visual sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann ES Visual die Bestellung innerhalb von 2 Wochen annehmen.
- ES Visual behält sich unter der Voraussetzung, dass dies für den Kunden zumutbar ist, nach Abschluss des Vertrages Änderungen im Hinblick auf geringfügige Farb-, Design-, Gewichts- Maß-, oder Formabweichungen der von ES Visual zu liefernden bzw. erstellenden Sache sowie handelsübliche Abweichungen derselben vor.
- Die in den Angeboten, Prospekten, Katalogen, Datenblättern, Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen von ES Visual – auch in elektronischer Form enthaltenen Angaben (Maße und sonstige technische Angaben) Informationen und Abbildungen sind branchenübliche geschätzte Näherungswerte, es sei denn, sie werden von ES Visual ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- An den Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Informationen und sonstigen Unterlagen (auch in elektronischer Form) von ES Visual behält sich ES Visual sämtliche Eigentums- und Urheberrechte sowie die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte hierüber vor. Dies gilt insbesondere für Unterlagen (auch in digitaler Form), die als „vertraulich“ bezeichnet oder offensichtlich als vertraulich zu behandeln sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ES Visual.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von ES Visual. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von ES Visual zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit den Zulieferern von ES Visual. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen unverzüglich informiert, ES Visual ist zum Rücktritt berechtigt. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. ES Visual wird dem Kunden unverzüglich den Deckungsvertrag vorlegen und die daraus resultierenden Rechte in dem erforderlichen Umfang an ihn abtreten.
- Bestellt der Kunde Serienteile unter der Bedingung der Freigabe von Erstmusterteilen, dann gilt die Freigabe erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Information durch ES Visual die Freigabe verweigert.
- 3 Preise, Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise für eine Lieferung „ab Werk Karlsruhe“, ausschließlich Porto, Verpackung, Versicherung und Transport; diese ausgenommenen Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen von ES Visual eingeschlossen. Sofern sie nicht bereits im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung erwähnt ist, kommt auf alle Preise die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Sie wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Alle vertraglich vereinbarten Preise gelten bis zum vereinbarten Liefertermin. ES Visual behält sich das Recht vor, seine Preise angemessen anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages von ES Visual und nach dem vereinbarten Liefertermin nicht zu vertretende Kostenerhöhungen insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die Rechnungen (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ES Visual anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- 4 Beistellungen des Kunden
- Stellt der Kunde zur Durchführung des Vertrages Pläne, Zeichnungen, Musterteile, Materialien oder Halbfertigprodukte bei bzw. stellt er entsprechende technische / organisatorische Vorgaben ES Visual zur Verfügung, so übernimmt ES Visual keine Haftung für Richtigkeit der Maße, Funktionstüchtigkeit und Qualität. Die Verantwortung hierfür trägt allein der Kunde. ES Visual behält sich das Recht vor, den Einbau von beigestellten Materialien und Halbfertigprodukten zu verweigern, sofern diese nicht den Qualitätsanforderungen von ES Visual entsprechen.
- Für den Fall, dass ES Visual technische Programme, Werkzeuge, Fertigungsmittel, Vorrichtungswerke oder andere Hilfsmittel entwickelt bzw. herstellt, um den Vertrag durchzuführen, so verbleiben diese im Eigentum von ES Visual und sind nicht an den Kunden herauszugeben.
- Sind beigestellte Materialien / Halbfertigprodukte von ES Visual verarbeitet worden, so erlangt ES Visual daran Eigentum. Eine Herausgabe an den Kunden muss nur zum Zwecke der Vertragserfüllung erfolgen.
- 5 Lieferzeit und Lieferverzug
- Der Beginn der von ES Visual angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
- Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung von ES Visual setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der kundenseitigen Pflichten voraus. Hierzu zählt insbesondere die Erfüllung der Mitwirkungspflichten wie zur Bereitstellung von Plänen, Beistellungen von Musterteilen sowie die erforderlichen Freigaben und Zahlungen durch den Kunden innerhalb der vereinbarten Termine. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Lieferfristen und -termine sind, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur unverbindliche Orientierungswerte. Die Fristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung von ES Visual, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten.
- Verzögert sich der Liefertermin aufgrund von Fällen höherer Gewalt (siehe § 9 Abs. 6), so verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Zeitdauer der entsprechenden Verzögerung.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Lieferfrist das Werk von ES Visual verlassen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft bzw. Ingebrauchnahme des Liefergegenstandes durch den Kunden.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ES Visual berechtigt, den ES Visual insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
- Sofern die Voraussetzungen von Abs. 6 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der von ES Visual gelieferten bzw. erstellten Sache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug ist.
- Wird eine ausdrücklich schriftlich vereinbarte Lieferfrist in Folge des Verschuldens von ES Visual nicht eingehalten, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, jedoch nur nach fruchtlosem Ablauf einer ES Visual gesetzten angemessenen Nachfrist zusammen mit der Erklärung, die Annahme der Lieferung / Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Im Falle der Unmöglichkeit oder bei vorheriger Vereinbarung eines Fixgeschäftes i.S. d. § 286 Abs. 2 Nr.4 BGB oder § 376 HGB entfällt die Pflicht zur Nachfristsetzung.
- Erwächst dem Kunden wegen einer auf einer Fahrlässigkeit von ES Visual beruhenden Verzögerung oder Nichtlieferung ein Schaden, so beschränkt sich die Haftung von ES Visual auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden.
In der Höhe sind etwaige Schadenersatzansprüche wegen Lieferzugs begrenzt auf 0,5 % pro Woche, insgesamt jedoch 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß verwendet werden konnte. Diese Haftungsgrenze schließt Schäden wie entgangenen Gewinn, Imageverlust oder Schäden ähnlicher Natur, die den Kunden belasten könnten, mit ein.
- 6 Gefahrübergang, Abnahme
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die von ES Visual zu liefernde Sache das Werk von ES Visual verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ES Visual noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von ES Visual über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
- Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die ES Visual nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.
- Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit solche für den Kunden zumutbar sind.
- 7 Funktionsumfang und Funktionstests
- Die von ES Visual zu liefernden Produkte werden vor Auslieferung getestet. Dabei werden nur Produkte geschuldet, mit denen marktgängigen Packmaterialien in der in der Spezifikation angegebenen Größe und Beschaffenheit verarbeitet werden können.
- Wenn eine Abnahme des Liefergegenstandes in unserem Werk vereinbart wird und der Kunde zu dem dafür vereinbarten Termin nicht erscheint, entfällt die Abnahme. Wenn ES Visual die Abnahme auf Wunsch des Kunden verschiebt, trägt dieser die entsprechenden Mehrkosten.
- Der Kunde prüft unverzüglich nach Eintreffen des Liefergegenstandes in seinem Werk dessen Unversehrtheit und Vollständigkeit. Schadensfälle sind uns unverzüglich zu melden. Ohne die rechtzeitige und korrekte Erfüllung dieser Formalien kann der Besteller keine Ansprüche gegen uns stellen. Die angezeigten Mängel sollen vom Besteller durch Fotos dokumentiert werden.
- Auf Anforderung, im Rahmen der Möglichkeiten und gegen gesonderte Berechnung stellt ES Visual technisch qualifiziertes Personal zur Verfügung.
- Das Personal darf nur für die vereinbarten Arbeiten in Anspruch genommen werden und ist erst dann abzurufen, wenn auf Seiten des Kunden alle Vorbereitungen getroffen sind. Benötigte Hilfskräfte, Energie und Geräte sind dem Personal unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
- 8 Mängelhaftung
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 381 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit ein Mangel der von ES Visual gelieferten bzw. erstellten neuen Sache vorliegt, ist ES Visual nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung bzw. Erstellung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung bzw. Erstellung einer neuen Sache ist ES Visual verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die von ES Visual gelieferte bzw. erstellte neue Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, wobei ES Visual die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des an den Kunden berechneten Preises der von ES Visual ursprünglich gelieferten bzw. erstellten neuen Sache tragen wird.
- Ort der Nacherfüllung ist am Geschäftssitz von ES Visual.
- Schlägt die Nacherfüllung gemäß Abs. 2 zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
- Berechtigte Mängelrügen berühren nicht die Durchführung des Vertrages im Übrigen. Das Recht zur Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, sofern der Wert der gerügten Sachen (errechnet auf der entsprechenden Basis des Kaufpreises) bisher geleistete Zahlungen nicht übersteigt.
- Die Verjährungsfristen nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB verkürzen sich auf 1 Jahr. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen bleiben unberührt.
- 9 Gesamthaftung
- ES Visual haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit ES Visual keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung berechtigt angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- ES Visual haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ES Visual schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber bei einfacher Fahrlässigkeit die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
- Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von ES Visual auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Rechnungswert der betreffenden Lieferung. Die Berechnungsgrundlage hierfür ist der Netto-Auftragspreis von ES Visual für die produzierte Produkt- und Dienstleistungsvariante. Diese Haftungsgrenze schließt Schäden wie entgangenen Gewinn, Imageverlust oder Schäden ähnlicher Natur, die den Kunden belasten könnten, mit ein.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel die Haftung von ES Visual auslöst.
- ES Visual haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Terrorismus, Sabotage, Streik sowie Maschinenschäden / Produktionsstörungen, sofern dieses Ereignis nicht von ES Visual zu vertreten ist).
- Die Haftung wegen Lieferverzugs ist abschließend in § 5 geregelt.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abs. 1 bis 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
- Die Haftungsbegrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
- Soweit die Schadensersatzhaftung ES Visual gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ES Visual.
- 10 Eigentumsvorbehaltssicherung
- ES Visual behält sich das Eigentum an der von ES Visual gelieferten bzw. erstellten Sache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Soweit ein Kontokorrentverhältnis besteht, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ES Visual berechtigt, die von ES Visual gelieferte bzw. erstellte Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der von ES Visual gelieferten bzw. erstellten Sache durch ES Visual liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. ES Visual ist nach Rücknahme der von ES Visual gelieferten bzw. erstellten Sache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von ES Visual gelieferte bzw. erstellte Sache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde ES Visual unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit ES Visual Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ES Visual die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den ES Visual entstandenen Ausfall.
- Der Kunde ist berechtigt, die von ES Visual gelieferte bzw. erstellte Sache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt ES Visual jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung von ES Visual ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die von ES Visual gelieferte bzw. erstellte Sache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ES Visual, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. ES Visual verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann ES Visual verlangen, dass der Kunde ES Visual die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der von ES Visual gelieferten bzw. erstellten Sache durch den Kunden wird stets für ES Visual vorgenommen. Wird die von ES Visual gelieferte bzw. erstellte Sache mit anderen, ES Visual nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt ES Visual das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von ES Visual gelieferten bzw. erstellten Sache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt von ES Visual gelieferte bzw. erstellte Sache.
- Wird die von ES Visual gelieferte bzw. erstellte Sache mit anderen, ES Visual nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt ES Visual das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von ES Visual gelieferten bzw. erstellten Sache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde ES Visual anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für ES Visual.
- ES Visual verpflichtet sich, die ES Visual zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von ES Visual die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ES Visual.
- 11 Erfindungen und Know-how
Bei ES Visual existierende bzw. anlässlich der Erfüllung der Vertragspflichten durch ES Visual gewonnene geheime, hochwertige und fortschrittliche Kenntnisse (Know-how) sowie auf Seiten von ES Visual gemachte Erfindungen und etwaig diesbezüglich bereits bestehende oder noch anzumeldende gewerbliche Schutzrechte stehen – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung bzw. der dem Kunden nach Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zustehenden Nutzung oder Verwendung – ausschließlich ES Visual zu.
- 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort
- Sofern der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB ist, ist der Geschäftssitz von ES Visual Gerichtsstand; ES Visual ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen. Vorstehende Gerichtsstandvereinbarung gilt auch gegenüber Kunden mit Sitz im Ausland, unabhängig von deren Eigenschaft als Kaufmann i. S. d. HGB.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäfts-sitz von ES Visual Erfüllungsort.
Stand: Mai 2025